Hinweise: Vorbereitungskurse möglich.
Schüler*innen müssen mindestens 17 Jahre alt sein. In der Regel ist der Nachweis einer mindestens sechsmonatigen Berufstätigkeit (auch geringfügige Beschäftigung) oder die Vorlage eines Arbeitsvertrags (auch geringfügige Beschäftigung) bei Schulbeginn notwendig.